Allgemeine Geschäftsbedingungen

ARTIKEL 1: ANWENDUNG UND EINKLAGBARKEIT DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Verkäufer ist die Firma SDAG SWISS AG, IDE : CHE-159.048.286 mit Sitz in Hochbergerstrasse 70, 4057 BASEL (CH), nachfolgend “SDAG SWISS” oder “die Firma” genannt.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die “AGB”) gelten ausschliesslich für alle Verkäufe von Produkten und Materialien, die von der Firma SDAG SWISS insbesondere über ihre Website www.sdagswiss.ch, per E-Mail, Telefon, mündlich, direkt in einem Verkaufsbüro oder auf andere Weise an Geschäftskunden (“der Kunde”), natürliche oder juristische Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln, vermarktet werden.

Die AGB werden jedem Kunden zur Kenntnis gebracht und sind jederzeit auf der Website unter der Rubrik “Allgemeine Geschäftsbedingungen” zugänglich oder werden dem Kunden bei der Kontoeröffnung oder später auf Anfrage zugesandt. Die Firma behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit ganz oder teilweise zu ändern, indem sie eine neue Version auf der Website veröffentlicht. Die anwendbaren AGB sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Kunden gültig sind, wobei darauf hingewiesen wird, dass jede Bestätigung eines Auftrags durch den Kunden von Rechts wegen die vollständige und vorbehaltlose Zustimmung zu den am Tag des Auftrags gültigen AGB unter Ausschluss aller anderen widersprüchlichen Dokumente, insbesondere seiner eigenen allgemeinen Einkaufsbedingungen, bedeutet, was er ausdrücklich ohne Vorbehalt akzeptiert und dessen Kenntnis er anerkennt. Besondere Bedingungen, die nicht ausdrücklich und schriftlich von der Firma SDAG SWISS akzeptiert wurden, können nicht gegenüber den AGB geltend gemacht werden. Ein Verzicht auf die Geltendmachung einer Bestimmung der vorliegenden AGB kann nicht daraus abgeleitet werden, dass sich der Kunde zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine Bestimmung der AGB beruft.

 

ARTIKEL 2: BESTELLUNGEN - VERFÜGBARKEIT DER PRODUKTE

Die Kunden können Ihre Bestellung beim Kundenservice der Firma SDAG SWISS telefonisch, per E-Mail sowie direkt in den Geschäftsstellen der Firma oder über die Website aufgeben.

Der Kunde verpflichtet sich zur Richtigkeit der Informationen, die er auf dem Formular zur Eröffnung eines Kundenkontos, bei der Einrichtung seines Kundenkontos auf der Website und während der gesamten Dauer der Existenz des Kundenkontos angibt und ausfüllt. SDAG SWISS haftet nicht für die Unrichtigkeit der übermittelten Informationen.

Alle für die Aufgabe einer Bestellung erforderlichen Schritte sowie alle vom Kunden bereitzustellenden Informationen, die für die Bearbeitung und Bereitstellung/Lieferung der genannten Bestellung erforderlich sind, werden auf unserer Website angegeben. Der Kunde kann jederzeit den Status seiner im Internet aufgegebenen Bestellung verfolgen, indem er die Rubrik “Mein Konto” auf der Website aufruft oder sich direkt an den Kundenservice wendet. Die Firma SDAG SWISS kann nicht für Fehler haftbar gemacht werden, die dem Kunden bei der Aufgabe seiner Bestellung unterlaufen.

Eine Bestellung, die auf der Website oder beim Kundenservice aufgegeben wurde, ist erst dann verbindlich, wenn sie durch eine E-Mail an die im Kundenkonto angegebene E-Mail-Adresse bestätigt wurde und nicht innerhalb von acht Werktagen (Feiertage ausgenommen) nach dem Datum der Bestellungsaufnahme durch die Firma gekündigt wurde.

Im Falle einer Zahlung bei Bestellung wird die Bestellung erst nach Bestätigung der Zahlung durch die Firma SDAG SWISS bearbeitet. Die an die Firma SDAG SWISS übermittelten Bestellungen sind für den Kunden unwiderruflich, sobald die Zahlung bestätigt wurde. Im Falle einer Überschreitung der ausstehenden Beträge oder eines Zahlungsverzugs kann SDAG SWISS die Ausführung der Bestellung und die Lieferung der betreffenden Ware verweigern, ohne dass der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung hat.

Der Anspruch auf die Bestellung ist für den Kunden persönlich und kann nicht ohne die Zustimmung der Firma SDAG SWISS abgetreten werden. Bei der Ausführung einer Bestellung nach Mass kann keine Änderung oder Auflösung der Bestellung in Betracht gezogen werden, es sei denn, sie geht schriftlich ein, bevor der Produktionsprozess in Gang gesetzt wird.

Wenn die Annahme der Änderung oder Auflösung nicht erfolgt, wird eine geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet. Massgeschneiderte Bestellungen oder Sonderbestellungen sowie alle Rollen, die angebrochen sind und deren Verkaufseinheit eine ganze Rolle ist, können weder zurückgenommen noch umgetauscht werden.

Die Produkte werden angeboten, solange der Vorrat reicht und die Lieferanten der Firma SDAG SWISS die Produkte liefern können. Die Firma SDAG SWISS aktualisiert die Verfügbarkeit auf der Website regelmässig, kann jedoch nicht haftbar gemacht werden, wenn der Lagerbestand nicht mit dem auf der Website angegebenen identisch ist. Die Verfügbarkeit der Produkte wird mit der Bestätigung des Versands der Bestellung, die dem Kunden per E-Mail zugesandt wird, endgültig bestätigt. Sollte die Ware nicht verfügbar sein, verpflichtet sich die Firma SDAG SWISS, den Kunden innerhalb von acht Werktagen (ausser Feiertage) ab dem Datum der Bestellung in geeigneter Weise darüber zu informieren und dem Kunden die Wartezeit für den Erhalt des Produkts mitzuteilen. Sollte die Lieferung nicht möglich sein, wird dem Kunden angeboten, auf ein anderes Produkt mit gleicher Qualität, gleichen Eigenschaften und gleichem Preis zurückzugreifen oder die Bestellung des betreffenden Materials oder Produkts zu stornieren.

Die Firma SDAG SWISS haftet nicht für die Nichterfüllung der Bestellung im Falle von Lieferengpässen oder Nichtverfügbarkeit des Materials oder Produkts, sodass der Kunde keine Entschädigung von der Firma SDAG SWISS verlangen kann.

 

ARTIKEL 3: DIE PRODUKTE

Um unser Sortiment zu verbessern, behalten wir uns das Recht vor, alle Merkmale in Bezug auf unsere Produkte zu ändern oder sie ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung zu streichen. Angesichts der Tendenz des aktuellen Klimawandels ist die Haltbarkeit der Produkte nur als Richtwert zu verstehen. Die Haltbarkeitsangaben der Hersteller beziehen sich meist auf eine Verwendung im westeuropäischen Klima bei vertikaler Aussetzung. In dieser Hinsicht sollten ergänzend die Verarbeitungsempfehlungen unserer Beschreibungen und allgemeinen Vorschriften für die erfolgreiche Verwendung einer Folie, für das Bedrucken und Laminieren oder andere Anwendungen herangezogen werden.

SDAG SWISS geht bei der Bereitstellung oder Präsentation von Informationen über die wesentlichen Merkmale der Materialien und Produkte mit grösster Sorgfalt vor, insbesondere durch technische Beschreibungen von Partnern und Lieferanten sowie durch Fotografien oder Grafiken, die die Materialien und Produkte illustrieren. Die Fotografien und Grafiken, die unsere Materialien und Produkte in unseren Katalogen oder auf unserer Website illustrieren, haben keinen vertraglichen Wert und sind für uns nicht bindend. Die redaktionellen Daten (Fotos, Texte, Grafiken, technische Datenblätter, Beschreibungen usw.) stammen grösstenteils aus den von den Herstellern oder Fabrikanten erstellten Dokumentationsunterlagen. In dieser Hinsicht verpflichtet sich die Firma SDAG SWISS, auf jede zusätzliche Anfrage nach Informationen über die Produkte zu antworten. In jedem Fall kann SDAG SWISS nicht für eventuelle Änderungen oder Fehler bei der Beschreibung der Produkteigenschaften haftbar gemacht werden, es sei denn, die wesentlichen Eigenschaften des Produkts werden dadurch beeinträchtigt.

 

ARTIKEL 4: DIE LIEFERUNG

Die Lieferung erfolgt durch die Auslieferung der bestellten Materialien und Produkte an den Kunden. Die Lieferungen erfolgen als Gesamt- oder Teillieferung. Die Mengen können bei der Lieferung zwischen +/- 10 % schwanken und werden entsprechend in Rechnung gestellt. Aufgrund dieser Mengenschwankungen können keine Reklamationen akzeptiert werden. Die bei der Bestellung angegebenen Fristen sind nur als Hinweis und zur Information gedacht. Die Fristen laufen erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Firma SDAG SWISS im Besitz aller Informationen ist, die den Versand ermöglichen. Selbst wenn SDAG SWISS schriftlich verbindliche Fristen vereinbart hat, ist die Firma von Rechts wegen von jeglicher Verpflichtung bezüglich der Fristen entbunden, wenn technische Umstände, Ausfall von Lieferanten oder Transporteuren, Lagermangel, höhere Gewalt, zufällige Ereignisse, Ungenauigkeiten oder fehlende Informationen seitens des Kunden, fehlende oder unvollständige Zahlungen, Verzögerungen aufgrund von Zollformalitäten vorliegen. Als höhere Gewalt, die von der Lieferpflicht entbindet, gelten beispielsweise Krieg, Aufruhr, Streiks, Pandemien oder andere gesundheitliche Gründe, Unfälle oder die Nichtverfügbarkeit von Waren aus irgendeinem Grund, Werkzeugbeschädigungen, Feuer, Überschwemmungen oder andere Ursachen, die zu einer Verzögerung oder einer vollständigen oder teilweisen Einstellung der Produktion in unseren Werkstätten oder in denen unserer Subunternehmer oder Lieferanten führen. Die Lieferung erfolgt nur, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.

 

ARTIKEL 5: DIE GEFAHREN BEI DER LIEFERUNG

Die Materialien und Produkte gelten stets als verkauft und werden am Sitz oder in den Niederlassungen der Firma SDAG SWISS in Empfang genommen und akzeptiert.

Die Materialien reisen auf Risiko des Kunden, der im Falle von Schäden oder Fehlmengen alle notwendigen Feststellungen beim Spediteur treffen und diese Vorbehalte per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 3 Tagen nach dem Empfang bestätigen muss, ausgenommen an Feiertagen, wobei gleichzeitig eine Kopie an die Firma SDAG SWISS gesendet wird. Andernfalls und ausser im Fall von internationalen Transporten gilt die Lieferung als vom Kunden angenommen. Diese Bestimmungen gelten vorbehaltlich anders lautender schriftlicher und spezifischer Vereinbarungen.

 

ARTIKEL 6: DIE ENTGEGENNAHME

Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel oder der Nichtübereinstimmung des gelieferten Materials mit dem bestellten Material oder dem Versandschein müssen innerhalb von drei Werktagen, Feiertage ausgenommen, nach Erhalt des Materials schriftlich geltend gemacht werden. Gemäss Artikel 201, Abs. 1 des Obligationenrechts müssen Reklamationen wegen versteckter Mängel uns innerhalb von drei Werktagen, Feiertage ausgenommen, nach Entdeckung des Mangels schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Der Kunde muss alle Belege für die tatsächliche Existenz der geltend gemachten Mängel oder Anomalien vorlegen. Er muss einem Vertreter von SDAG SWISS, einer beauftragten Person oder einem Sachverständigen alle Möglichkeiten zur Feststellung und Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist gewähren. Der Kunde wird es unterlassen, selbst einzugreifen oder einen Dritten zu diesem Zweck einzuschalten. Andernfalls ist die Firma von jeglicher Haftung befreit.

 

ARTIKEL 7: DIE RÜCKSENDUNG

Jede Rücksendung von Material oder Rücknahme von Material muss Gegenstand einer formellen und schriftlichen Vereinbarung sein. Liegt eine solche Vereinbarung nicht vor, wird das Material zur Verfügung des Kunden gehalten und führt nicht zur Ausstellung einer Gutschrift. Die Kosten und Risiken der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Nach Ablauf einer Frist von vierzehn Tagen nach der Lieferung (Feiertage ausgenommen) wird keine Rücksendung mehr akzeptiert. Wenn eine Rücknahme akzeptiert wird, wird nach Überprüfung der Qualität und Menge des Materials mit Mängeln oder Anomalien eine Gutschrift oder ein Umtausch veranlasst.

 

ARTIKEL 8: GEWÄHRLEISTUNG – HAFTUNG

Wir lehnen jegliche Verantwortung für die dem Kunden gelieferten Verpackungen ab.

Fehlerhafte Produkte, die auf unsere Verantwortung zurückzuführen sind, verpflichten uns nach unserer Wahl entweder zum Ersatz oder zur Rückerstattung der Produkte ohne jegliche Transportkosten oder sonstige Zuschläge. Nach Ablauf der oben genannten Fristen werden keine Reklamationen mehr akzeptiert, es sei denn, es handelt sich um eine gesetzliche Gewährleistung. Eingriffe im Rahmen der Gewährleistung verlängern diese nicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Beschädigungen oder Mängel, die durch natürlichen Verschleiss, äussere Einwirkungen, mangelhafte Wartung, anormale Nutzung, unsachgemässe Lagerung, vom Kunden veranlasste Änderungen am Material oder Mängel, die nicht bereits am Tag des Gefahrenübergangs bestanden, verursacht wurden. Diese gilt nicht für offensichtliche Mängel. Vor dem Einsatz der Produkte oder Materialien muss der Kunde die technischen Datenblätter der Produkte und die Gebrauchsanweisungen der Materialien zur Kenntnis nehmen und die geltenden Fachregeln beachten.

Die Firma SDAG SWISS lehnt jegliche Haftung ab:

  • für jegliche Qualitätsveränderungen der verkauften Produkte nach der Lieferung, die auf Witterungsbedingungen, Transport, Lagerung, Handhabung, Einsatz und Verarbeitung durch den Kunden oder jede andere Ursache, die nicht im Einflussbereich der Firma liegt, zurückzuführen sind;
  • bei der Bestellung oder Verwendung eines ungeeigneten Produkts;
  • bei jeder Verwendung oder Anwendung von Produkten, die nicht mit den technischen Datenblättern, Sicherheitsdatenblättern, Umweltdatenblättern, den Gebrauchsanweisungen auf der Verpackung, den Beipackzetteln und/oder den geltenden Empfehlungen übereinstimmen;
  • für jede Verwendung von Produkten oder Materialien, die nicht ihrer Bestimmung entspricht;
  • für jede Verwendung, die nicht mit dem Anwendungsbereich des Produkts übereinstimmt;
  • für jede Verwendung oder Anwendung eines ungeeigneten Produkts, wenn es einer aggressiven Umgebung ausgesetzt ist oder in einer solchen verwendet wird, die atmosphärischen Belastungen, längerer UV-Strahlung oder anderen klimatischen Faktoren ausgesetzt ist;
  • und ganz allgemein für jede Verwendung oder Verarbeitung der Produkte, die nicht den Fachregeln oder den Empfehlungen der Firma SDAG SWISS entspricht.

Der Kunde verpflichtet sich, die Lagerungs- und Nutzungsbedingungen der Produkte gemäss den geltenden Vorschriften einzuhalten und alle seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Umfang unserer gewerblichen Gewährleistungen geht nicht über die von unseren Herstellern gewährten Gewährleistungen hinaus. Wenn die Firma SDAG SWISS aufgrund eines Fehlers ihrerseits haftbar gemacht wird, gilt der Schadenersatz nur für direkte, persönliche und eindeutige Schäden, die der Kunde erlitten hat, unter ausdrücklichem Ausschluss des Schadenersatzes für alle indirekten und immateriellen Schäden und/oder Nachteile, wie finanzielle Nachteile, Schädigung des Firmenimages oder des Rufs etc. oder seiner Kunden. Der Betrag des Schadenersatzes, den die Firma SDAG SWISS unter den oben genannten Bedingungen leisten kann, ist in jedem Fall auf den Betrag der betreffenden Produkte beschränkt. SDAG SWISS haftet in keiner Weise für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit oder für Umweltschäden. SDAG SWISS haftet nicht für vorübergehende oder dauerhafte Schäden am Computersystem des Kunden oder für Verluste oder Schäden, die insbesondere durch den Zugriff auf oder das Surfen auf der Website der Firma oder durch eine Unterbrechung des Dienstes verursacht werden.

 

ARTIKEL 9: DIE PREISE

Alle unsere Preise verstehen sich in CHF (mit Ausnahme der von SDAG ADHESIFS in Frankreich durchgeführten Schulungen) ohne Mehrwertsteuer, ausgehend von unseren Geschäftsräumen, inklusive Verpackung, ausgenommen Sonderverpackungen. Unsere Preise sind für uns in keiner Weise bindend. Sie ergeben sich aus den aktuellen Kursen der Rohstoffe und unterliegen den Schwankungen dieser Elemente. Sie können daher jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Alle Steuern, Abgaben, Gebühren oder sonstigen Leistungen, die in Anwendung der schweizerischen Vorschriften oder der Vorschriften eines Import- oder Transitlandes zu entrichten sind, gehen zulasten des Kunden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vertraglich vereinbart wurde. Die Zahlungsbedingungen sind die für jede Bestellung festgelegten und besonderen Bedingungen. Jede andere als die in der Bestellung festgelegte Zahlung hat keine schuldbefreiende Wirkung. In besonderen Fällen können bei der Bestellung Kosten für Forschung, Entwicklung, Design, Spezialwerkzeuge oder Machbarkeitsstudien vereinbart werden. Ausdrückliche Sondervereinbarungen werden in einem gesonderten Vertragsdokument festgehalten.

 

ARTIKEL 10: DIE RECHNUNGSSTELLUNG

Die Rechnungsstellung kann nach Ermessen von SDAG SWISS auf folgende Weise erfolgen:

  • Eine zusammenfassende Rechnung, die dem Kunden am Ende eines jeden Monats auf der Grundlage aller Bestellungen oder Lieferscheine, die sich auf die vom Kunden in diesem Monat getätigten Einkäufe beziehen, zugesandt wird.
  • Eine eigene Rechnung für jede vom Kunden getätigte Bestellung, die bei Versand der Ware ausgestellt wird.

Die Rechnungen werden auf papierlosem Weg im PDF-Format oder in einem anderen gesetzlich festgelegten Format übermittelt. Sie enthalten einen QR-Code, der gescannt werden muss.

 

ARTIKEL 11: ZAHLUNG, VERSPÄTETE ODER AUSBLEIBENDE ZAHLUNG

Bei einer Zahlung bei Bestellung oder bei Erhalt der Rechnung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ist ein Skonto von 2 % zulässig. Für jeden nicht am Fälligkeitstag gezahlten Betrag hat der Kunde Strafgebühren in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes (Mindestsatz) zu zahlen. Diese Strafen sind von Rechts wegen fällig. Jeder Zahlungsverzug zieht von Rechts wegen neben den Verzugsstrafen die Verpflichtung des Schuldners nach sich, eine Pauschalentschädigung von 40 CHF (exkl. MwSt.) für Einziehungskosten zu zahlen.

Darüber hinaus muss der Kunde der Firma SDAG SWISS eine pauschal festgelegte Entschädigung von 60 CHF (exkl. MwSt.) für jede streitige Intervention zahlen. Im Falle einer Ablehnung der Zahlung wird eine Gebühr von 20 CHF (exkl. MwSt.) pro Vorgang in Rechnung gestellt. Im Falle einer verspäteten oder nicht erfolgten Zahlung werden alle laufenden Bestellungen eingestellt, unbeschadet aller anderen Massnahmen.

Die Zinsen laufen von Rechts wegen und ohne Zahlungsaufforderung ab dem Tag der Rechnungsstellung, erhöht um 5 Prozentpunkte ab dem Tag der Fälligkeit bis zur Zahlung. 48 Stunden nach einer erfolglosen Zahlungsaufforderung wird der Verkauf von Rechts wegen gekündigt und es kann die Rückgabe des Materials verlangt werden, unbeschadet aller anderen Schadensersatzansprüche. Im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung führt die Nichtbezahlung einer einzigen Rate zur sofortigen Fälligkeit der gesamten Schuld, ohne dass eine vorherige Zahlungsaufforderung erforderlich ist. In allen vorgenannten Fällen werden die Beträge, die für andere Lieferungen oder aus einem anderen Grund geschuldet werden, sofort fällig, wenn die entsprechenden Aufträge nicht gekündigt werden. Die Kosten, die durch die streitige Eintreibung der geschuldeten Beträge entstehen, einschliesslich der Gebühren des Betreibungsamtes und der Anwaltskosten, gehen zulasten des Kunden. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SDAG SWISS darf keine Zahlung ausgesetzt oder verrechnet werden, auch nicht im Falle einer Reklamation durch den Kunden. Wir behalten uns das Recht vor, die Bezahlung der Lieferungen vor dem Warenversand im Falle eines Zahlungsvorfalls zu verlangen. Die Zahlung für jede Erstbestellung wird im Voraus verlangt.

 

ARTIKEL 12: EIGENTUMSVORBEHALT

Jeder Verkauf ist erst nach Zahlung des gesamten Preises abgeschlossen.

Die Firma SDAG SWISS behält sich das Eigentum an den Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Preises in Haupt- und Nebenkosten durch den Kunden vor. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung behält sich die Firma die Möglichkeit vor, mit vollem Recht und ohne Formalitäten die Rückgabe aller noch nicht bezahlten Produkte zu verlangen. Bei den auf Lager befindlichen Produkten wird davon ausgegangen, dass es sich um die unbezahlten Produkte handelt. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden darf dieser die Produkte nicht ohne die vorherige Zustimmung der Firma weiterverkaufen und muss, wenn er die entsprechenden Rechnungen der Firma nicht bezahlt, den Preis für den Weiterverkauf dieser Produkte an die Firma zurückzahlen. Der Kunde darf die unbezahlten Produkte unter keinen Umständen verpfänden, sichern, beleihen oder das Eigentum an ihnen als Sicherheit übertragen.

 

ARTIKEL 13: KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG UND SORGFALTSPFLICHT

Die beteiligten Parteien verpflichten sich, die Regeln der Integrität und der Korruptionsprävention einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich, keine Handlungen oder Unterlassungen zu begehen, die dazu führen könnten, dass die Firma aufgrund der Nichteinhaltung bestehender Vorschriften haftbar gemacht werden kann.

 

ARTIKEL 14: ANWENDBARES RECHT - GERICHTSSTAND

Alle Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle darin genannten Kauf- und Verkaufstransaktionen unterliegen dem Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Basel.

 

ARTIKEL 15: SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN - DSGVO

Die gesammelten personenbezogenen Daten werden insbesondere für die Verwaltung von Kunden, Zahlungsrückständen und Rechtsstreitigkeiten, die Erstellung von Handelsstatistiken, die Kundengewinnung und Werbemassnahmen sowie die Verwaltung von Bewertungen verwendet. Die Rechtsgrundlagen für diese Datenverarbeitungen sind jeweils die Erfüllung des Vertrags, das berechtigte Interesse und die Einwilligung. Die Empfänger sind die Abteilungen der Firma SDAG SWISS und der Gruppe SDAG ADHESIFS, ihre Subunternehmer, die Behörden und Rechtspfleger, die gesetzlich befugt sind, die Daten zu erhalten. Die Daten werden so lange aufbewahrt, wie es für die Erreichung der oben genannten Zwecke erforderlich ist, und gemäss den gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften, die für Handelsangelegenheiten gelten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie auf unserer Website: www.sdagswiss.ch und können sich jederzeit abmelden, indem Sie uns eine E-Mail oder einen Brief schicken oder auf den angegebenen Link klicken. Gemäss der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) vom 27. April 2016 und dem Bundesdatenschutzgesetz vom 25. September 2020 können Sie jederzeit Zugang zu den Sie betreffenden personenbezogenen Daten beantragen, sie berichtigen oder löschen lassen oder sich ihrer Verarbeitung aus legitimen Gründen widersetzen. Sie können auch einen Brief oder eine E-Mail an unseren Datenschutzbeauftragten richten: rgpd@sdag.net